Corona-Update:
Stillstand ist Rückschritt!
Also wird in der Tierarztpraxis mal wieder gewerkelt!
Es ziehen einige neue Geräte ein:
Außerdem bauen wir ein wenig für Sie um!
Seien Sie so gespannt wie wir!
Stand 10/2020
Wir tragen Mund-Nasenschutz, zu ihrem Schutz!
Bitte nehmen auch Sie Rücksicht auf uns und halten Abstand damit wir weiter für Sie und ihre Vierbeiner da sein können!
Liebe Kunden!
Das Coronavirus greift weiter um sich und zwingt uns zu weiteren Veränderungen im Praxisablauf.
Um in diesen Zeiten eine bestmögliche Versorgung unserer Patienten zu sichern und gleichzeitig das Personal zu schützen (und damit wiederum die Handlungsfähigkeit der Praxis), haben wir folgende Entscheidungen getroffen:
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Ihr Team der Tierarztpraxis Hohne
Hohne, 21.03.2020
Kaninchen-Impftag
Am
Mittwoch, 04.03.2019
zwischen 10.00-12.00 Uhr
bieten wir einen zentralen Impftermin mit dem Filavac VHD C+V Impfstoff gegen RHD 1+2 an.
Dieser kann bei Kaninchen ab einem Alter von 10 Wochen angewendet werden und schützt nach einmaliger Injektion nach ca. 1 Woche i.d.R. ein Jahr lang gegen RHD-1 und -2.
Wir haben die „großen“ Flaschen mit je 50 Impfdosen bestellt, damit Sie von den günstigeren Einkaufskonditionen des Impfstoffes profitieren können. Genau Informationen zu den Preisen können Sie telefonisch in der Praxis erfragen.
Wenn Sie ihre Kaninchen an o.g. Termin impfen möchten, melden Sie bitte sich und ihr Kaninchen unter Angabe von Nachname, Tierzahl und gewünschter Impfung (mit/ohne Myxomatose) in der Praxis an.
Eine parallele Impfung ihrer Tiere mit dem Cunivac Myxo gegen Myxomatose ist prinzipiell möglich, vom Hersteller wird zu einer besseren Immunitätsausbildung jedoch ein Abstand von 14 Tagen empfohlen.
Anmeldungen sind verbindlich.
Der Filavac-Impfstoff ist
jedoch nach Anbruch nur wenige Stunden haltbar. Da wir innerhalb von 2 Std. bis zu 50 Tiere impfen werden haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es vermutlich etwas turbulent in der Praxis sein
wird und wir an diesem Tag neben einem kurzen Gesundheitscheck ihres Tieres wahrscheinlich keine weiteren Behandlungen wie Krallen schneiden,
Zähne kürzen o.ä. vornehmen können.
Wir freuen uns auf ihre Fellnasen!
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
seit dem 20.12.2019 ist es beschlossene Sache: die „neue“ Notdienst-Gebührenordnung für Tierärzte muss verpflichtend ab Januar 2020 von Notdienst-anbietenden Tierärzten angewendet werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will damit das „Kliniksterben“ aufhalten und die lückenhafte tierärztliche Versorgung auf dem Land verbessern.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Die Kosten einer tierärztlichen Behandlung im Notdienst werden sich erhöhen. Je
Behandlung wird ein Notdienstzuschlag von 50,00 Euro erhoben, die tierärztlichen Leistungen selber müssen mindestens im zweifachen bis maximal im vierfachen Satz abgerechnet werden. Angewendete
und abgegebene Medikamente werden wie bisher abgerechnet.
Auch das Wegegeld, sprich die Anfahrtskosten, müssen mit 3,50 Euro je gefahrenem Doppelkilometer, mindestens müssen jedoch 13,00 Euro berechnet werden.
Warum gibt es eine solche Erhöhung der Gebühren?
Wie Sie sicher schon gehört haben, beschäftigen die Tierärzteschaft im Moment mehrere Probleme:
· Es herrscht Nachwuchsmangel, besonders auf dem Land und in eher „unpopulären“ Sparten wie z.B. der Nutztiermedizin.
· In Deutschland herrscht derzeit ein „Kliniksterben“; immer mehr Kliniken geben den sog. Klinikstatus auf, d.h. sie müssen dann keinen 24h-Notdienst mehr anbieten. Die tierärztliche Notdienstversorgung wird lückenhaft oder ist mit weiten Anfahrtswegen verbunden.
· Das Arbeitszeitgesetz wird jetzt auch in der Tiermedizin strenger überwacht, es wurden bereits mehrfach Bußgelder verhängt. Um Notdienste gerade in Kliniken legal abdecken zu können, ist ein höherer personeller Aufwand inklusive der damit verbundenen höheren Personalkosten notwendig. In der Humanmedizin regeln Tarifverträge Nacht- und Bereitschaftsdienste. Diese gibt es in der Tiermedizin nicht.
· Die Fälle im Notdienst häufen sich, z.T. auch wegen falscher Einschätzung eines echten Notfalls durch den Tierbesitzer.
· Die Einnahmen durch den Notdienst decken nicht mehr die anfallenden Kosten (s.o. deutlich gestiegene Personalkosten).
· Angestellte Tierärzte klagen über zu lange Arbeitszeiten und zu geringe Bezahlung.
Wann gelten die erhöhten Gebühren?
Die erhöhten Gebühren gelten nur im Notdienst. Dieser beginnt ab 18.00 Uhr und geht bis zum nächsten Morgen um 8.00 Uhr (zuvor war es 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr). Das Wochenende und damit der Wochenendnotdienst beginnt am Freitagabend um 18.00 Uhr und endet am Montagmorgen um 8.00 Uhr (zuvor Samstag 13.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr). An gesetzlichen Feiertagen gilt die Notdienstgebühr rund um die Uhr. Die neuen Gebühren werden ab Januar 2020 erhoben.
Gibt es Ausnahmen?
Ausnahmen gelten, wenn eine Praxis „reguläre“ Sprechstundenzeiten z.B. am Abend bis 20.00 Uhr oder am Samstag bis 13.00 Uhr hat. Dann darf in dieser, für diese Praxis regulären, Sprechstunde nicht der erhöhte Notdienstsatz berechnet werden.
Tierheime und landwirtschaftliche Betriebe können über einen Bestandsbetreuungsvertrag abweichende Regelungen vereinbaren.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Tierarztpraxis Hohne - Dr. S. Püttmann & Dr. S. Huthmann
Am Knickbusch 15 a
29362 Hohne
Tel.: 05083 - 1331
Praxis-Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Kleintiersprechstunde
Montag - Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 15:00 - 18:00 Uhr
Wir bitten um Terminvereinbarung. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie online einen Termin!
In Notfällen bemühen wir uns auch außerhalb der Sprechzeiten für unsere Patienten da zu sein.
Die diensthabende Tierärztin erreichen Sie unter folgender Rufnummer: 0162-3292027
Hausbesuch bei Kleintieren ausschließlich für Bestandskunden.
eMail-Kontakt: info@tierarztpraxis-hohne.de
Wir sind eine zertifizierte Praxis nach GVP-Standards!
Mehr zu diesen Standards finden sie unter den News auf unserer Seite oder unter: