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Besitzerinformation - Kontrolle der Eintragung von Antibiotika durch den Tierarzt (TAMG-Meldung in HiTier)
Besitzerinformation - Kontrolle der Eint
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Antibiotikamonitoring und Reduktion in der Nutztierpraxis

 

Bis jetzt waren wir auf dem Informationstand, dass das Jahr 2023 nur ein reines Erhebungsjahr sei und noch keinerlei Handlungsbedarf für die neu dazu gekommenen Nutztiergruppen bestehe. Wir sind davon ausgegangen, dass Anfang diesen Jahres zwar die ersten Kennziffern veröffentlich werden, erste Maßnahmenpläne aber erst anhand der Evaluierung des Halbjahres 1/2024 erstellt werden müssen, also erst im Sommer 2024.

 

Wie es scheint, war dies eine Fehlinformation. Erste Landwirte haben ihre Kennziffer abgerufen und Beratungsbedarf angemeldet.

ACHTUNG: die Fristen sind sehr eng! Alle Landwirte sollen bis zum 01.03.2024  (!!) ihre betriebsindividuelle Kennziffer abrufen und dies dokumentieren (als .pdf herunter laden und abzeichnen)!

Etwaige Maßnahmenpläne sollen bis zum 01.04.2024 zusammen mit der Tierarztpraxis erstellt werden. 

Bei vielen Landwirten ist die Kennziffer trotz u.g. genutzter Anleitung nicht sichtbar, wir vermuten, dass diese Landwirte zunächst das TAMG-Profil erfolgreich anlegen müssen. Für uns als Tierarztpraxis sieht die HiT-Homepage allerdings komplett anders aus und wir können auch keine Kennziffern von Landwirten einsehen.

 

Gleichzeitig wird offenbar heiß diskutiert, ob die Eingaben im HIT und die Berechnungen alle schon so valide sind, dass sich darauf gestützt werden kann.

Wir versuchen, in den nächsten Tagen genauere Informationen von den Landkreisen Celle und Gifhorn zu bekommen.

 

Anbei zwei externe Links zu Informationen für unsere Landwirte.

 

Antibiotikamonitoring – Frist für Maßnahmenpläne endet am 01.04.2024! : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (lwk-niedersachsen.de)

 

 

WICHTIG: Hier eine Anleitung zum Abrufen der betriebsindividuellen Kennziffer!

2023 Anleitung Abruf Therapiehäufigkeiten und Kennzahlen (bayern.de)