Katzenkastrationsaktion!!
Wir freuen uns sehr, dass die tolle Katzenkastrationsaktion der Tierärztekammer in eine neue Runde geht!
Am 02.11. soll es wieder losgehen. Erfahrungsgemäß ist der Fördertopf immer sehr schnell leer.

Corona-Update:

 

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
nach wie vor leider ein aktuelles Thema: Corona
Wir möchten Sie bitten, sich nach wie vor an unsere Hygienemaßregeln zu halten, damit wir weiterhin für Sie und Ihre Tiere da sein können.
  1. Bitte tragen Sie in unseren Praxisräumen zu jeder Zeit und bei Unterschreiten des Mindestabstandes auch in der Außenpraxis Ihren Mund-Nasen-Schutz über Mund und Nase.
  2. Bei Terminen in unserer Praxis erhalten Sie einen Pieper, den Sie zum Warten vor die Tür oder ins Auto mitnehmen. Der Pieper wird Sie alarmieren, wenn Sie "an der Reihe" sind. Durch unsere Terminpraxis können wir die vereinbarten Zeiten in der Regel gut einhalten.
  3. Bitte achten Sie darauf, dass pro Tier nur eine Person bei der Untersuchung und Behandlung Ihres Tieres anwesend ist. Begleitpersonen müssen bitte draußen oder im Auto warte.
    Wir behalten uns vor, Untersuchung und Behandlung der Patienten auch ganz ohne Anwesenheit der Besitzer durchzuführen.
  4. Bitte desinfizieren Sie sich bei Betreten der Praxis die Hände.
  5. Bitte halten Sie den Mindestabstand zu unseren Mitarbeiterinnen stets ein.
  6. Bitte halten Sie sich an die Anweisungen unserer Mitarbeiterinnen.
  7. Sofern möglich zahlen Sie bitte bargeldlos.
  8. Falls Sie sich krank fühlen, bitten wir Sie, sofern möglich, Ihren Termin zu verschieben. In akuten Fällen bitten wie Sie, dass ein Familienmitglied, Freund oder Bekannter Ihr Tier bei uns vorstellt.
  9. Sollten Sie in häuslicher Quarantäne sein und ein Tierarztbesuch für Ihr Tier unausweichlich sein, halten Sie bitte telefonisch mit uns Rücksprache. Wir finden eine Möglichkeit, Ihr Tier zu untersuchen und zu behandeln.
Bitte befolgen Sie diese einfachen Regeln, damit wir weiterhin für Sie und Ihre Tiere da sein können.
Vielen herzlichen Dank!
Stand 28.Oktober 2020
Bild könnte enthalten: Hund

Stillstand ist Rückschritt!

 

Also wird in der Tierarztpraxis mal wieder gewerkelt!

Es ziehen einige neue Geräte ein:

  • ein zweites Narkosegerät mit umfangreichem Narkoseüberwachungsmonitor (EKG, O2-Partialdruck, Temperatur, Blutdruck, Herzfrequenz, Atemfrequenz...) und Sauerstoffkonzentrator
  • ein weiteres Gerät zur Sterilisierung von OP-Materialien (Autoklav)
  • außerdem schon vor längerer Zeit eingezogen: das Bronchoskop für Pferde!

 

Außerdem bauen wir ein wenig für Sie um!

  • Schritt 1: Unsere sogenannte "Apotheke 1" wird ausgeräumt, hier soll u.a. ein weitere Behandlungsraum speziell für Ultraschall- und Augenuntersuchungen entstehen!
  • Schritt 2: Wir bauen eine Wand im Behandlungsraum 1 ein, es entsteht so ein Gang mit vielen Türen und ein Behandlungsraum mit nur noch einer Tür.
    So können wir uns noch besser auf ihren Vierbeiner und Sie konzentrieren!

 

Seien Sie so gespannt wie wir!

 

Stand 10/2020


Knochenchirurgie
Die ersten Knochenchirurgischen Instrumente sind ja dank Frau Dr. Mertens Engagement schon vor längerer Zeit bei uns "eingezogen".
Gerade die Osteosynthese (Knochenchirurgie) ist ein sehr kompliziertes und weites Feld und so war Frau Dr. Merten zur Intensiv-Weiterbildung in Berlin!
Wir freuen uns, dass sich unsere Tierärzte intensiv in der Weiterbildung engagieren und wir so unser Angebotsspektrum kontinuierlich erweitern können!
Stand 09/2020

 

 

Wir tragen Mund-Nasenschutz, zu ihrem Schutz!

 

 

Bitte nehmen auch Sie Rücksicht auf uns und halten Abstand damit wir weiter für Sie und ihre Vierbeiner da sein können!


Liebe Kunden!

 

 

Das Coronavirus greift weiter um sich und zwingt uns zu weiteren Veränderungen im Praxisablauf.

 

Um in diesen Zeiten eine bestmögliche Versorgung unserer Patienten zu sichern und gleichzeitig das Personal zu schützen (und damit wiederum die Handlungsfähigkeit der Praxis), haben wir folgende Entscheidungen getroffen:

 

 

  • Wir haben die Praxis in zwei unabhängige Teams aufgeteilt, die jeden physischen Kontakt vermeiden und tageweise im Wechsel arbeiten. So versuchen wir, Ansteckungsmöglichkeiten untereinander zu minimieren und bei einem Coronavirusfall in einem der Teams mit dem anderen Team noch weiter arbeiten zu können!
    Bitte akzeptieren Sie, dass wir Ihnen aus diesen Gründen ggf. nicht immer Termine bei „Ihrem“ gewohnten Tierarzt anbieten können!
  • Abgabe-Medikamente werden nach Möglichkeit nur auf telefonische Vorbestellung herausgegeben und im Idealfall zu einer abgesprochenen Zeit samt Rechnung draußen auf die Bank gelegt.
  • das EC-Gerät wird auf den Tresen gestellt und nur noch durch Sie bedient.
    Auf Barzahlung möchten wir in diesen Zeiten weitestgehend verzichten.
  • Die Praxistür bleibt geschlossen und wird nur von uns bedient. Bitte melden Sie sich „von draußen“ telefonisch bei uns an.
  • Sie werden einzeln von uns hereingeholt, es ist nur eine Begleitperson pro Tier erlaubt. Den Vorbericht zu Ihrem Tier würden wir gerne im Voraus am Telefon erheben oder draußen unter dem Vordach der Praxis, um ihren Aufenthalt in der Praxis so kurz wie möglich zu halten. Unsere TFAs/Helferinnen halten während der Untersuchung das Tier. Bitte halten Sie Abstand!
  • Notdienst: Nach Möglichkeit werden aufschiebbare Kleintiernotfälle vom diensthabenden Tierarzt auf den nächsten Tag vertröstet. Akute Notfälle müssen wir ggf. zur Behandlung sedieren, um das Handling durch eine Person zu ermöglichen, sofern wir kein weiteres Teammitglied organisieren können. Auch hier gilt: Halten Sie bitte Abstand!
  • Solange es keine Ausgangssperre gibt, versuchen wir, bereits vereinbarte Termine einzuhalten. Kleintiertermine werden „breit“ gelegt, um einen reibungslosen Ablauf nach oben genannten Verhaltensregeln zu ermöglichen.
  • Sobald eine Ausgangssperre von Regierungsseite beschlossen wird, werden nur noch Notfälle und solche Erkrankungen behandelt, die bei Nicht-Behandlung zu Notfällen werden können. Im Zweifel entscheidet die Tierärztin vor Ort. Hohne, 21.03.2020

 

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

 

                                     Ihr Team der Tierarztpraxis Hohne

 

Hohne, 21.03.2020

 



Kaninchen-Impftag

 

 Am

 Mittwoch, 04.03.2019

 

zwischen 10.00-12.00 Uhr

 

bieten wir einen zentralen Impftermin mit dem Filavac VHD C+V Impfstoff gegen RHD 1+2 an.

 

Dieser kann bei Kaninchen ab einem Alter von 10 Wochen angewendet werden und schützt nach einmaliger Injektion nach ca. 1 Woche i.d.R. ein Jahr lang gegen RHD-1 und -2.

 

Wir haben die „großen“ Flaschen mit je 50 Impfdosen bestellt, damit Sie von den günstigeren Einkaufskonditionen des Impfstoffes profitieren können. Genau Informationen zu den Preisen können Sie telefonisch in der Praxis erfragen.

 

Wenn Sie ihre Kaninchen an o.g. Termin impfen möchten, melden Sie bitte sich und ihr Kaninchen unter Angabe von Nachname, Tierzahl und gewünschter Impfung (mit/ohne Myxomatose) in der Praxis an.

 

Eine parallele Impfung ihrer Tiere mit dem Cunivac Myxo gegen Myxomatose ist prinzipiell möglich, vom Hersteller wird zu einer besseren Immunitätsausbildung jedoch ein Abstand von 14 Tagen empfohlen.

 

Anmeldungen sind verbindlich.

 

Der Filavac-Impfstoff ist jedoch nach Anbruch nur wenige Stunden haltbar. Da wir innerhalb von 2 Std. bis zu 50 Tiere impfen werden haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es vermutlich etwas turbulent in der Praxis sein wird und wir an diesem Tag neben einem kurzen Gesundheitscheck ihres Tieres wahrscheinlich keine weiteren Behandlungen wie Krallen schneiden, Zähne kürzen o.ä. vornehmen können.

 

Wir freuen uns auf ihre Fellnasen!




Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

 

seit dem 20.12.2019 ist es beschlossene Sache: die „neue“ Notdienst-Gebührenordnung für Tierärzte muss verpflichtend ab Januar 2020 von Notdienst-anbietenden Tierärzten angewendet werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will damit das „Kliniksterben“ aufhalten und die lückenhafte tierärztliche Versorgung auf dem Land verbessern.

 

 

Was bedeutet das konkret für Sie?

Die Kosten einer tierärztlichen Behandlung im Notdienst werden sich erhöhen. Je Behandlung wird ein Notdienstzuschlag von 50,00 Euro erhoben, die tierärztlichen Leistungen selber müssen mindestens im zweifachen bis maximal im vierfachen Satz abgerechnet werden. Angewendete und abgegebene Medikamente werden wie bisher abgerechnet.
Auch das Wegegeld, sprich die Anfahrtskosten, müssen mit 3,50 Euro je gefahrenem Doppelkilometer, mindestens müssen jedoch 13,00 Euro berechnet werden.

 

 

Warum gibt es eine solche Erhöhung der Gebühren?

Wie Sie sicher schon gehört haben, beschäftigen die Tierärzteschaft im Moment mehrere Probleme:

·         Es herrscht Nachwuchsmangel, besonders auf dem Land und in eher „unpopulären“ Sparten wie z.B. der Nutztiermedizin.

·         In Deutschland herrscht derzeit ein „Kliniksterben“; immer mehr Kliniken geben den sog. Klinikstatus auf, d.h. sie müssen dann keinen 24h-Notdienst mehr anbieten. Die tierärztliche Notdienstversorgung wird lückenhaft oder ist mit weiten Anfahrtswegen verbunden.

·         Das Arbeitszeitgesetz wird jetzt auch in der Tiermedizin strenger überwacht, es wurden bereits mehrfach Bußgelder verhängt. Um Notdienste gerade in Kliniken legal abdecken zu können, ist ein höherer personeller Aufwand inklusive der damit verbundenen höheren Personalkosten notwendig. In der Humanmedizin regeln Tarifverträge Nacht- und Bereitschaftsdienste. Diese gibt es in der Tiermedizin nicht.

·         Die Fälle im Notdienst häufen sich, z.T. auch wegen falscher Einschätzung eines echten Notfalls durch den Tierbesitzer.

·         Die Einnahmen durch den Notdienst decken nicht mehr die anfallenden Kosten (s.o. deutlich gestiegene Personalkosten).

·         Angestellte Tierärzte klagen über zu lange Arbeitszeiten und zu geringe Bezahlung.

 

 

 

 

Wann gelten die erhöhten Gebühren?

Die erhöhten Gebühren gelten nur im Notdienst. Dieser beginnt ab 18.00 Uhr und geht bis zum nächsten Morgen um 8.00 Uhr (zuvor war es 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr). Das Wochenende und damit der Wochenendnotdienst beginnt am Freitagabend um 18.00 Uhr und endet am Montagmorgen um 8.00 Uhr (zuvor Samstag 13.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr). An gesetzlichen Feiertagen gilt die Notdienstgebühr rund um die Uhr. Die neuen Gebühren werden ab Januar 2020 erhoben.

 

 

Gibt es Ausnahmen?

Ausnahmen gelten, wenn eine Praxis „reguläre“ Sprechstundenzeiten z.B. am Abend bis 20.00 Uhr oder am Samstag bis 13.00 Uhr hat. Dann darf in dieser, für diese Praxis regulären, Sprechstunde nicht der erhöhte Notdienstsatz berechnet werden.

Tierheime und landwirtschaftliche Betriebe können über einen Bestandsbetreuungsvertrag abweichende Regelungen vereinbaren.

 

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.